Den Nationalen Radverkehrsplan 2020 umsetzen!

Im September 2012 hat das Bundeskabinett den Nationalen Radver­kehrs­plan 2020 vorgestellt. Die Förderung des Radverkehrs wird darin als ein für alle nützliches Ziel definiert. Der Radverkehrsanteil soll bis 2020 bundesweit auf 15 % ansteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Verantwortlichen  in Stadt und Landkreis Ansbach den Radverkehr viel ernster nehmen als in der Vergangenheit. Radverkehrsförderung ist keine bloße Absichtserklärung, sie muss vielmehr als eine langfristige Aufgabe angesehen werden. Um z. B. die Infrastrukur für den Radverkehr zu verbessern (Wegweisung, Abstellanlagen, ...) oder - wie andernorts längst geschehen - radfahrfreundliche Gestaltungsspielräume in der StVO vollends auszunutzen (Öffnung von Einbahnstraßen, Fahrradstraßen, Freigabe von Gehwegen, ...) muss das Thema Radverkehr immer wieder auf die Tagesordnung.

Wir baten daher die Verantwortlichen in der Region, den Nationalen Radverkehrsplan 2020 umzusetzen.

Das Schreiben finden Sie  an dieser Stelle.

© ADFC Ansbach 2024